Der Vermieter möchte gerne den richtigen Mietspiegel für
sein Objekt in Erfahrung bringen, um es dann zum angemessenen Preis zu
vermieten. Der Mieter hingegen möchte prüfen, dass er nicht zu viel bezahlt.
Mieten, die den üblichen Mietspiegel einer Region um über 50% übersteigen, sind
Mietwucher. Dieses ist ein Vergehen, gegen das der Mieter vor Gericht vorgehen
kann. Ansonsten bleibt dem Mieter jedoch nicht viel über, er muss den
verlangten Mietpreis akzeptieren oder eine andere Wohnung suchen. Nur dann, wenn
er nachweisen kann, dass er keine andere Wohnung anmieten konnte, kann er eine
erhöhte Miete vor Gericht rückwirkend geltend machen. Ansonsten muss der Mieter
direkt bei einer Mieterhöhung für sein Recht eintreten, keine höhere Miete
zahlen zu müssen. Jedoch hat der Mieter kaum ein besseres Verhandlungsargument,
als mit dem Auszug zu drohen. Denn wenn der Mieter meint, dass seine Wohnung
einen gewissen Marktwert hat, dann kann er diesen verlangen. Ist dieser
Marktwert nicht gerechtfertigt, dann muss er die Konsequenz tragen, dass die
Wohnung nicht genutzt wird. Die Mieten berechnen sich eben anhand der
Nachfrage. So kann ein schönes Viertel nachgefragt werden und deutlich teurer
sein als ein Viertel mit verkommenen Wohnungen und schlechter Infrastruktur.
Der Mietspiegel: Weitere Informationen
Wer weitere Informationen zu der Entstehung von einem
Mietspiegel wünscht, der sollte Immowelt
aufrufen. Hier kann zugleich ein Mietspiegel für die gewünschte Region
abgerufen werden. Dieser wird für niedrige, mittlere und hohe Werte angegeben.
Es handelt sich dabei jedoch nur um Richtwerte, auf die sich Vermieter oder
Mieter in der Verhandlung berufen können. Diese Werte werden teils nach den
tatsächlichen Mieten errechnet oder auch nach Absprachen von Vertretern der
Vermieter, Mieter und Gemeinden. Es gibt hier verschiedene Techniken, um zu
einem Richtwert zu kommen. Die Angaben von „Immowelt“ werden monatlich neu berechnet, sie spiegeln
sehr gut die Marktlage für eine Region wieder. Diese Angaben werden aufgrund
der angebotenen und nachgefragten Wohnungen auf dem Portal „Immowelt“
berechnet. Es gibt andere Mietspiegel,
die durchaus zu abweichenden Ergebnissen kommen können. Der Taktiker vergleicht
somit einige Berechnungen, um die für ihn günstigsten Werte in der Verhandlung
anzubringen.
Der Mietspiegel ist nur als Richtwert zu verstehen
Es gibt wirklich billige Wohnungen, die keine gute
Atmosphäre bieten, die zudem auch eher am Rande liegen. Dann gibt es sehr
moderne Wohnungen, die dem Mieter Komfort bieten und somit auch im Bau deutlich
teurer waren. Für diese beiden Beispiele kann der Mieter oder Vermieter nicht
einen Mietspiegel nehmen um zu sagen, dass für diese beiden Objekte z.B. der
mittlere Mitspiegelwert verwendet werden soll. Für das eher billige Objekt muss
natürlich der untere Wert angepeilt werden wohingegen das gepflegte Objekt auch
zum oberen Wert verhandelt werden kann. Wäre das nicht so, dann würde wirklich
jedes Renditeobjekt auf billigen Wohnraum ausgebaut werden. Es gibt jedoch
genügend Investoren, die gerne etwas mehr investieren, um dann auch bessere
Mieten verlangen zu können. So gibt es richtige Luxusobjekte in zentraler Lage
mit Gartenanlagen, die selbst die oberen Werte vom Mietspiegel sprengen.
Angebot und Nachfrage
Es gibt Regionen, die stark nachgefragt werden. Es handelt
sich meist um die Stadtkerne von wirtschaftlich starken Städten. Hier führt die
Nachfrage dazu, dass die Richtwerte vom Mietspiegel deutlich teurer sind als in
anderen Regionen, in denen aufgrund mangelnder Nachfrage bereits Objekte über
längere Zeit nicht vermietet werden können. Die Schwankungen können erheblich
sein. Jedoch sollte der Mieter wissen, dass diejenigen, die kein Geld haben,
allesamt dort mieten, wo es günstiger ist. Wer auf seine Nachbarschaft wert
legt, der muss somit dorthin ziehen, wo die Wohnungen etwas kosten. Hier muss
jedoch jeder für sich selber entscheiden, wie viel Geld er für seinen Wohnraum
investieren möchte oder kann.
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